Anderenorts klassifizierte Krankheit, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist

No available coding.

TEXT
note: Die Schlüsselnummer dient der Umsetzung des § 52 SGB V (Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden) und ist verpflichtend anzugeben.
Dauerhaft erworbene Blutgerinnungsstörung

No available coding.

No additional information available.

Temporäre Blutgerinnungsstörung

No available coding.

No additional information available.