Standlupen sind in einem Plastik- oder Metallständer einge-
faßt, Klemmlupen können am Tisch festgeklemmt werden. Sie
werden insbesondere zum längeren Lesen oder auch für manuel-
le Arbeiten, bei denen beide Hände frei sein müssen, be-
nutzt. Stand- bzw. Klemmlupen werden bis zu einer Vergröße-
rung von ca. 8fach hergestellt.

Eine Lupe besteht aus einer einfachen oder zusammengesetzten
Sammellinse mit kurzer Brennweite, die den Sehwinkel ver-
größert, unter dem ein Betrachter ein Objekt sieht. Sie er-
zeugt somit vergrößerte virtuelle (Schein-)Bilder nahegele-gener Gegenstände.

Die Vergrößerung ist abhängig von dem Brechwert des Linsen-
materials, dem Abstand zwischen Auge und Lupe und auch dem
Abstand zwischen Objekt und Lupe. Dabei muß beachtet werden,
daß das Sehfeld umso kleiner wird, je höher die jeweilige
Vergrößerung ist.

Die Überschlagsformel für die Vergrößerung einer Lupe ist:

V(L) = D(L) ÷ 4dpt
mit
V(L) = Vergrößerung
D(L) = Brechwert in dpt
Bezugsentfernung = - 0,25 cm

Lupen werden aus verschiedenen Materialien hergestellt, z.B.
aus mineralischem Glas oder aus Kunststoffen. Die Kunst-
stofflupen sind aufgrund ihrer Materialeigenschaft wesent-
lich leichter als Glaslupen, verkratzen aber leichter.

Es gibt verschiedene Linsentypen, die eine unterschiedliche
Abbildungsqualität aufweisen:

Einfache Linsentypen mit stärkeren Abbildungsaberrationen
(Randverzeichnungen/-verzerrungen) sind sphärische plankon-
vexe oder bikonvexe Linsen, d.h. Linsen, die entweder aus
einer Plan-Fläche und einer nach außen gewölbten kugelförmi-
gen Fläche oder zwei nach außen gewölbten kugelförmigen Flächen bestehen.

Bessere Abbildungsqualität weisen asphärische Linsen auf,
deren nach außen gewölbte Flächen nicht kugelförmig sind,
sondern unterschiedliche Krümmungsgrade aufweisen, die zur
Peripherie hin flacher werden.

Eine gute verzeichnungsfreie und randscharfe Abbildung
- auch bei hohen Vergrößerungen - erreichen aplanatische Lupen. Sie bestehen aus zwei in geringem Abstand von-
einander angeordneten Plankonvexlinsen.

Achromatische Linsen, die über das gesamte Sehfeld eine von
Farbzerstreuungen freie Abbildung besitzen, bestehen aus
zwei Einzellinsen verschiedener Glassorten, die zusammenge-
kittet sind.

Stand- bzw. Klemmlupen mit integrierter Beleuchtung, die
über Akku, Netz oder Batterie betrieben werden, erreichen
eine kontrastreichere Wiedergabe des Objektes, wodurch bei
bestimmten Erkrankungen eine Steigerung der Sehleistung er-
reicht werden kann.
Code: 25.21.81.4000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Bei bestehender gering bis mittelgradiger Sehbehinderung
bzw. bei einem Vergrößerungsbedarf, bei dem das Lesen von Zeitungsdruck nicht mehr möglich ist und sofern durch die Anpassung einer korrigierenden Brille oder von Kontaktlin-sen keine ausreichende Sehschärfe erzielt werden kann.

Neben dem Visus sind für die Versorgung eines Sehbehinderten
von Wichtigkeit, ob andere Sehbehinderungen, wie z.B. Ge-
sichtsfeldausfälle, stark reduziertes Kontrastempfinden,
Farbsinnstörungen oder Nystagmus, zusätzlich vorliegen.

Sehbehinderung kann z.B. eintreten durch:

- Hochgradige Myopie mit degenerativer Veränderung der Netz-
haut, bei der zuvor eine ausreichende korrigierende Bril-
len- bzw. Kontaktlinsenanpassung versucht worden sein muß,
- Maculadegeneration,
- Opticus-Atrophien,
- tapetoretinale Degeneration, wie z.B. Retinopathia pigmen-
tosa,
- Retinopathien anderer Genese (auch als diabetische Folge-
schäden),
- Trübung der brechenden Medien, soweit keine Indikation für
eine Operation gegeben ist,
- angeborene Erkrankungen (z.B. Albinismus, Nystagmus).

Lupen werden zum Lesen von manchen Personen eher akzeptiert
als vergleichbare Brillensysteme, da der kurze Arbeitsab-
stand, der bei entsprechender Vergrößerung bei einem Bril-
lensystem einzuhalten ist, von ihnen schlechter toleriert wird.

Stand- und Klemmlupen sind insbesondere für Personen geeig-
net, die z.B. durch eine Einschränkung der Gebrauchsfähig-
keit der Hände nicht in der Lage sind, eine Handlupe zu be-
nutzen oder für Sehgeschädigte, die unter der Lupe bimanuelle Tätigkeiten verrichten wollen.

Lupen mit integrierter Beleuchtung können bei manchen Sehge-
schädigten zur Steigerung des Kontrastes notwendig sein. Da-
bei kommt eine Versorgung nicht in Betracht, wenn mit einer
herkömmlichen Beleuchtung (z.B. Tisch- bzw. Leselampe) die gleiche Sehfähigkeit erreicht wird.

Es muß eine augenärztliche Verordnung vorliegen.